ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

der

CORNELIUS & SCHRÖDER Autokosmetik

 

   Heidplackenweg 8 (A28 Abfahrt Hatten)

   Telefon: 04482 908 15 15

26209 Hatten

 

 

1.    GELTUNGSBEREICH

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CORNELIUS & SCHRÖDER

       Autokosmetik (im Folgenden „C&S Autokosmetik“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt des

       Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.

1.2. Gegenstand dieser AGB sind sowohl Werk- als auch Dienstleistungsverträge. Die rechtliche Einordnung eines Einzelauftrages als Werk-

       oder Dienstleistungsvertrag richtet sich nach dem Inhalt des jeweiligen Einzelauftrages. Bei Zweifeln im Rahmen der rechtlichen Einordnung

       eines Einzelauftrages als Werk- oder Dienstleistungsvertrag ist die Auslegung zugunsten eines Dienstleistungsvertrages stets vorrangig.

1.3. Wird zwischen der C&S Autokosmetik und dem Kunden in einem Einzelvertrag die Erbringung einer Dienstleistung vereinbart, gelten

       ergänzend neben den allgemeinen Regelungen die Sonderregelungen für Dienstleistungsverträge in Ziffer II dieser AGB.

1.4. Wird zwischen der C&S Autokosmetik und dem Kunden in einem Einzelvertrag die Erbringung einer Werkleistung vereinbart, gelten

       ergänzend neben den allgemeinen Regelungen die Sonderregelungen für Werkverträge in Ziffer III dieser AGB.

1.5. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn,

       C&S Autokosmetik stimmt ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich zu.

1.6. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern.

 

 

 

I.     ALLGEMEINE REGELUNGEN

 

 

2.    BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

       Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck des Vertrages nicht über-wiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

       zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige

       Personengesellschaft, die beim Abschluss des Dienstleistungsvertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen

       Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

 

3.    ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

3.1. Der Vertrag zwischen der C&S Autokosmetik und dem Kunden kommt durch Annahme des Angebots der C&S Autokosmetik (Auftragsschein)

       durch den Kunden zustande (Auftragserteilung).

3.2. Der Kunde erhält von der C&S Autokosmetik eine Bestätigung des Auftrags per eMail oder alternativ eine Durchschrift des Auftragsscheins.

3.3. Die Annahme des Angebots kann vom Kunden innerhalb von vier (4) Wochen ab dem Datum der Angebotsstellung erklärt werden. Danach

       ist die C&S Autokosmetik nicht mehr an das Angebot gebunden.

 

4.    VERTRAGSGEGENSTAND

       Im jeweiligen Auftragsschein werden die durch die C&S Autokosmetik zu er-bringenden Leistungen im Einzelnen abschließend bestimmt.

 

5.    LEISTUNGSÄNDERUNGEN

5.1. Die C&S Autokosmetik und der Kunde können sich jederzeit auf eine Änderung und/oder Erweiterung eines Einzelvertrages und des

       dazugehörenden Leistungsumfangs verständigen. Die C&S Autokosmetik wird den Änderungen und/oder Ergänzungen Rechnung tragen,

       soweit ihr dies im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar ist.

5.2. Wenn die Änderung und/oder Ergänzung Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (u.a. Vergütung, Termine) haben, werden die

       C&S Autokosmetik und der Kunde unverzüglich eine Anpassung der vertraglichen Regelungen vornehmen. Unerhebliche Auswirkungen

       bleiben außer Betracht.

5.3. Kommt eine Anpassung der vertraglichen Regelungen nicht zustande, nach-dem sich die Parteien auf eine Änderung und/oder Ergänzung

       eines Einzelvertrages verständigt haben, so werden die Leistungen ohne Berücksichtigung der Änderungen und/oder Ergänzungen gemäß

       der ursprünglichen Vereinbarung im Einzelvertrag von der C&S Autokosmetik weitergeführt.

 

6.    ORT DER LEISTUNGSERBRINGUNG

       Die C&S Autokosmetik erbringt ihre Leistungen ausschließlich an ihrem Geschäftssitz, es sei denn, von der C&S Autokosmetik und dem

       Kunden wird ein weiterer Ort für die Leistungserbringung vereinbart.

 

7.    KOSTENVORANSCHLAG

7.1. Auf Wunsch des Kunden erstellt die C&S Autokosmetik vor Auftragserteilung auf Kosten des Kunden einen Kostenvoranschlag, der die

       einzelnen Leistungen sowie die für die einzelnen Leistungen voraussichtlich anfallende Vergütung beinhaltet. Die angegebenen Vergütungen

       sind unverbindlich.

7.2. Erteilt der Kunde der C&S Autokosmetik aufgrund des Kostenvoranschlags einen Auftrag, so werden die Kosten für die Erstellung des

       Kostenvoranschlags mit der Vergütung für die Leistungen verrechnet.

 

8.    FREMDLEISTUNGEN

       Sind Fremdleistungen zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen der C&S Autokosmetik erforderlich, wird die C&S

       Autokosmetik  diese nach vorheriger Genehmigung des Kunden auf Rechnung des Kunden beauftragen. Verzögerungen, die durch eine

       verspätete Genehmigung der Kosten für die Fremdleistungen verursacht werden, hat die C&S Autokosmetik nicht zu vertreten.

 

9.    ABHOLUNG DES VERTRAGSGEGENSTANDES DURCH DIE C&S AUTOKOSMETIK

       Die Abholung des Vertragsgegenstandes durch die C&S Autokosmetik beim Kunden und die Verbringung des Vertragsgegenstandes zum

       Geschäftssitz der C&S Autokosmetik erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Kunden.

 

10.    EINBEZIEHUNG VON SUBUNTERNEHMERN

10.1. Die C&S Autokosmetik ist nicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringung verpflichtet, sondern kann im Rahmen der Leistungserbringung

         auch Subunternehmer einschalten. Im Falle der Unterbeauftragung verpflichtet die C&S Autokosmetik die eingesetzten Subunternehmer zur

         Einhaltung aller mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Bedingungen.

10.2. Ein Verschulden der eingesetzten Subunternehmer hat die C&S Autokosmetik in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden

         (§ 278 BGB).

 

11.     MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

11.1.  Der Kunde wird die C&S Autokosmetik bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und kooperativ mit der C&S

          Autokosmetik zusammenarbeiten.

11.2.  Der Kunde wird die C&S Autokosmetik spätestens bei Auftragserteilung eigeninitiativ auf empfindliche Elektrobauteile wie Alarmanlagen,

         Motorsteuergeräte, Hi-Fi, etc. am Vertragsgegenstand hinweisen. Die C&S Autokosmetik haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der

         Leistungserbringung an den Elektrobauteilen entstehen, sofern der Kunde die C&S Autokosmetik bei Auftragserteilung nicht auf diese

         empfindlichen Elektrobauteile hingewiesen hat.

11.3. Im Falle einer Motor- und/oder Motorraumwäsche hat der Kunde vorab für eine fachmännische und einwandfreie Elektroabdichtung im

         Motorraum des Vertragsgegenstandes sowie am Vertragsgegenstand selbst zu sorgen. Der Kunde bestätigt mit Erteilung des Auftrags zur

         Motor- und/oder Motorraumwäsche die fachmännische und einwandfreie Elektroabdichtung. Die C&S Autokosmetik haftet nicht für

         Schäden, die infolge nicht-fachmännischer oder fehlerhafter Elektroabdichtung bei der Motor- und/oder Motorraumwäsche am

         Vertragsgegenstand verursacht werden.

 

12.     TERMINE UND VERZUG

12.1. Die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen maßgeblichen Termine werden von der C&S Autokosmetik in Abstimmung

         mit dem Kunden festgelegt (z.B. telefonisch oder per eMail) und für die C&S Autokosmetik und den Kunden verbindlich.

12.1.1. Vereinbarte Termine sind unverzüglich, mindestens jedoch zwei (2) Werktage vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Erscheint der

         Kunde nicht zum vereinbarten Termin oder sagt der Kunde den Termin nicht mindestens 48 Stunden vorher unter Absprache eines

         Ersatztermins für den Zeitraum von vier (4) bis acht (8) Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin ab, ist die C&S Autokosmetik

         berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf

         Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.

12.2. Die C&S Autokosmetik wird den Kunden über absehbare Verzögerungen im Rahmen der Leistungserbringung informieren, sobald diese für

         die C&S Autokosmetik zu erkennen sind. Die C&S Autokosmetik teilt dem Kunden unverzüglich den neuen Fertigstellungstermin mit.

12.3. Soweit die C&S Autokosmetik nachweist, dass sie die Verzögerungen nicht zu vertreten hat, kann die C&S Autokosmetik eine

         angemessene Verlängerung der im Einzelvertrag festgelegten Ausführungsfristen verlangen.

 

13.    HÖHERE GEWALT

         Für Ereignisse höherer Gewalt, die der C&S Autokosmetik die Erbringung der Leistungen erheblich erschweren oder diese zeitweilig

         behindern oder unmöglich machen, haftet die C&S Autokosmetik nicht. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss

         der Parteien unabhängigen Umstände, wie Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Terroranschläge oder sonstige Umstände, die

         unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages eintreten.

         Soweit die C&S Autokosmetik durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erbringung der Leistungen gehindert ist, gilt dies nicht als Verstoß

         gegen ihre vertraglichen (Leistungs-)Pflichten. Die festgelegten Termine werden entsprechend der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt

         angemessen verlängert. Die C&S Autokosmetik wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und ihr zumutbar ist, um

         das Ausmaß der Folgen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern.

 

14.     VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT, ANZAHLUNG

14.1. Die erbrachten Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand vergütet. Die Vereinbarung eines Festpreises bedarf der ausdrücklichen

         Vereinbarung im jeweiligen Einzelvertrag.

14.2. Vergütungen werden zuzüglich der bei Abrechnung geltenden Umsatzsteuer geschuldet.

14.3. Die C&S Autokosmetik erfasst alle zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen angefallenen Aufwände und legt auf Grundlage

         der Aufwandserfassung Rechnungen über die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen angefallenen Aufwände, die als

         genehmigt gelten, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen Einwände gegen die abgerechneten Aufwände geltend

         macht.

14.4. Die Vergütung ist bei Abholung des Vertragsgegenstandes und Aushändigung der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

14.5. Die C&S Autokosmetik ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer angemessene Anzahlung des Kunden abhängig zu machen.

 

15.    UNTERNEHMERPFANDRECHT

         Der C&S Autokosmetik steht für ihre Forderungen aus dem Einzelvertrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Einzelvertrages in ihren

         Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu.

 

16.     ABTRETUNG, AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

16.1. Der Kunde darf Forderungen aus Einzelverträgen nur mit der Einwilligung der C&S Autokosmetik an Dritte abtreten.

16.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aufrechnen, die auf demselben

         Einzelvertrag beruhen.

16.3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Einzelvertrag besteht.

 

17.    HAFTUNG

17.1. Die C&S Autokosmetik haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nur innerhalb folgender Grenzen:

17.1.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit für die die C&S Autokosmetik eine Garantie

         übernommen hat;

17.1.2. in anderen Fällen nur aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets

         nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens und

17.1.3. darüber hinaus, soweit die C&S Autokosmetik gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, nur im Rahmen der

         Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.

17.2. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei der Haftung

         nach dem Produkthaftungsgesetz.

17.3. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter der C&S Autokosmetik.

 

18.    DATENSCHUTZ

18.1. Die C&S Autokosmetik beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere der europäischen

         Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die C&S Autokosmetik stellt auch sicher, dass die

         zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter und/oder Subunternehmer die einschlägigen Datenschutzbestimmungen insbesondere

         der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachten. Die C&S Autokosmetik

         verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten.

18.2. Die C&S Autokosmetik erhebt, verarbeitet, speichert und/oder nutzt personenbezogene Daten des Kunden zur Begründung und Abwicklung

         der vertraglichen Vereinbarung sowie zur Kontaktaufnahme. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO.

18.3. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden – soweit nicht vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen einer Löschung

         entgegenstehen – von der C&S Autokosmetik gelöscht, wenn sie für die Erfüllung des Vertrages oder die Durchführung vorvertraglicher

         Maßnahmen nicht mehr erforderlich sind.

 

 

 

II.      BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE

 

 

1.    LEISTUNGSERBRINGUNG

       Die C&S Autokosmetik erbringt die Dienstleistung unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Verfahrensbeschreibungen und

       Industriestandards und durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert sind.

 

2.    QUALITATIVE LEISTUNGSSTÖRUNG

       Wird die Dienstleistung nicht entsprechend der einzelvertraglichen Leistungsbeschreibung und/oder entsprechend einer vereinbarten

       Leistungsgüte erbracht und hat die C&S Autokosmetik dies zu vertreten, so kann der Kunde ohne Mehrkosten Nacherfüllung innerhalb

       angemessener Frist verlangen. Voraussetzung ist eine schriftliche Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb

       von zwei Wochen nach Kenntniserlangung.

 

 

 

III.   BESONDERE REGELUNGEN FÜR WERKVERTRÄGE

 

 

1.    LEISTUNGSERBRINGUNG

       Die C&S Autokosmetik erbringt die vereinbarte Werkleistung entsprechend den Vorgaben des Einzelvertrages unter Berücksichtigung

       allgemein anerkannter Verfahrensbeschreibungen und Industriestandards.

 

2.      ABNAHME

2.1.   Die Abnahme der erbrachten Werkleistungen durch den Kunden erfolgt bei Abholung des Vertragsgegenstandes am Geschäftssitz der C&S

         Autokosmetik, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.2.   Der Kunde hat die Abnahme der erbrachten Werkleistungen durch Gegenzeichnung eines Abnahmeprotokolls bei Abholung des

         Vertragsgegenstandes zu erklären, wenn die erbrachten Werkleistungen die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen.

2.3.   Der Kunde teilt der C&S Autokosmetik unverzüglich mit, wenn erbrachte Werkleistungen die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht

         erfüllen. Nicht wesentliche Abweichungen der erbrachten Werkleistungen von den vertraglich vereinbarten Anforderungen berechtigen den

         Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nichtwesentliche Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und von der C&S

         Autokosmetik nachgebessert.

 

3.      GEWÄHRLEISTUNG

3.1.   Die C&S Autokosmetik gewährleistet, dass die erbrachten Werkleistungen die vereinbarte Beschaffenheit entsprechend der Vereinbarung

         im Einzelvertrag haben und nicht mit Mängeln behaftet sind, die die Eignung der Werkleistungen für die nach dem Einzelvertrag

         vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung beeinträchtigen. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht.

3.2.   Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, 12 Monate. Ist der Kunde Verbraucher, gilt

         die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

3.3.   Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme.

3.4.   Mängel, die in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden oder die nach Entdeckung durch den Kunden der C&S Autokosmetik innerhalb der

         Gewährleistungsfrist mitgeteilt werden, hat die C&S Autokosmetik zu beheben und mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung in

         angemessener Frist zu beginnen.

3.5.   Schlägt die Nacherfüllung dreimal fehl, kann der Kunde

         - von der C&S Autokosmetik einen weiteren Versuch der Nachbesserung und Beseitigung der bestehenden Mängel verlangen,

         - die vereinbarte Vergütung angemessen mindern,

         - die Mängel ganz oder teilweise auf Kosten der C&S Autokosmetik selber beheben oder durch einen Dritten beheben lassen oder

         - von dem Einzelvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und von der C&S Autokosmetik Schadens- und Aufwendungsersatz verlangen.

3.6.   Das Recht zur Geltendmachung sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, insbesondere Sachmängelrechte,

         Schadensersatzansprüche sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben von den vorstehenden Rechten unberührt.

3.7.   Die C&S Autokosmetik ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil

         der Vergütung bezahlt hat. Als angemessen gilt der Teil der Vergütung, der entsprechend des Einzelvertrages bis zur Meldung über die

         Abnahmefähigkeit der Werkleistung zu zahlen war.

 

 

IV.   SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

 

19.  Auf die Dienstleistungsverträge zwischen C&S Autokosmetik und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter

       Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendung

       zwingender Vorschriften – insbesondere des Staates, in dem der Kunde, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – bleiben

       unberührt.

20.  Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches

       Sondervermögen han delt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von C&S Autokosmetik.

21.  Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte

       treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Stand: August 2023